Haus nach Scheidung verkaufen

Ein gemeinsames Haus wirft im Fall einer Scheidung zahlreiche Fragen auf. Ob Sie das Objekt nach einer Scheidung verkaufen, vermieten oder weiterhin bewohnen können und welche Alternativen es gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

Folgende Möglichkeiten bietet Ihnen die Scheidungsimmobilie:

  • Verkauf der gemeinsamen Immobilie
  • Vermietung der gemeinsamen Immobilie
  • Übernahme durch einen Partner und Auszahlung des anderen

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine schwierige Situation, insbesondere dann, wenn eine gemeinsame Immobilie involviert ist.

Als glücklich verheiratetes Ehepaar investiert man in eine Immobilie, um dort sein Leben miteinander zu verbringen. Doch dass dieses Glück vielleicht nicht ewig währt – daran möchten natürlich die wenigsten denken. Wie es um Ihr Haus nach der Scheidung steht, zeigen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie.

Alternative: Haus verkaufen oder vermieten?

Ein Immobilienverkauf ist häufig die einfachste und schnellste Lösung, um eine Scheidung endgültig über die Bühne zu bringen. Sind sich beide Parteien einig, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Makler mit der Immobilienwertermittlung und dem Verkauf zu beauftragen. Dieser übernimmt von der Vermarktung über das Bewerbermanagement bis hin zur Vorbereitung des Notartermins und der Schlüsselübergabe sämtliche anfallenden Arbeiten. Damit ersparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.

Die Vermietung Ihrer Immobilie stellt eine weitere Möglichkeit dar, mit dem Eigentum nach der Scheidung umzugehen. Vor allem wenn Sie noch offene Schulden haben und die Immobilienpreise fallen, kann sich eine Vermietung lohnen. Zudem genießen Sie auf lange Sicht Mieteinnahmen und haben somit eine sichere Einnahmequelle. Voraussetzung für eine Vermietung ist jedoch, dass Sie sich mit Ihrem Ex-Partner noch so gut verstehen, dass Sie gemeinsam als Vermieter auftreten können. Bevorzugen Sie jedoch einen vollständigen Kontaktabbruch, eignet sich eine Vermietung in diesem Fall nicht.

Möchten Sie Ihre Scheidungsimmobilie reibungslos und ganz ohne Stress verkaufen oder vermieten? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zugewinnausgleich bei einer gemeinsamen Immobilie

Sie sehen, die Vermarktung einer Immobilie bedeutet mehr Arbeit.

Haben Ehepaare keinen Ehevertrag abgeschlossen, leben sie automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass auch nach der Hochzeit die Ehepartner getrenntes Vermögen besitzen. Das Eigentum eines Partner bleibt somit auch in dessen Besitz, womit auch nach der Eheschließung die Vermögensverhältnisse gleichbleiben.

Vielen Eheleuten ist jedoch nicht bewusst, dass dies auch dann gilt, wenn Vermögen innerhalb der Ehe aufgebaut wird. Wenn ein Partner eine Immobilie kauft, geht diese in sein alleiniges Eigentum über. Nur wenn beide Ehepartner gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung erwerben, sind auch beide Partner Eigentümer.

Lassen sich die Ehepartner jedoch scheiden, kommt es zu einem Zugewinnausgleich. Hierbei findet ein Vergleich des Vermögens beider Partner vor und nach dem Zeitpunkt der Eheschließung statt. Der Partner mit dem niedrigeren Zugewinn kann dann einen Teil des Vermögens seines Ex-Partners beanspruchen. Weil eine Immobilie nicht einfach in der Mitte geteilt werden kann, einigen sich Scheidungspaare meist darauf, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös untereinander aufzuteilen. Auch gibt es die Möglichkeit, dass ein Partner die Immobilie übernimmt und den anderen anschließend ausbezahlt.